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Kein wissenschaftliches Fehlverhalten: Verfahren gegen Prof. Karl Lauterbach wird eingestellt

Die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) der Universität zu Köln hat die Bewerbung von Prof. Dr. Karl Lauterbach an die Universität Tübingen im Jahr 1995 geprüft. Anlass für das formelle Untersuchungsverfahren war eine entsprechende Anzeige.

Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Zwar seien Ungenauigkeiten erkennbar, hierbei seien jedoch weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz festzustellen.

Das Rektorat der Universität zu Köln hat sich die Empfehlung der Kommission am 18. Juli 2023 zu eigen gemacht und die Einstellung des Verfahrens beschlossen. 

 

Kontakt:
Dr. Elisabeth Hoffmann
Universität zu Köln I University of Cologne
Chief Communication Officer | Dezernentin Kommunikation & Marketing
Phone: +49 221 470 2202
E-Mail: e.hoffmannverw.uni-koeln.de