26.07.2022
Die Universität zu Köln legt großen Wert auf ein vorurteilsfreies, nicht diskriminierendes und wertschätzendes Miteinander. Sie hat sich hierzu bei vielen Anlässen eindeutig positioniert und frühzeitig Richtlinien beschlossen. Über das Prorektorat für akademische Karriere und Chancengerechtigkeit ist das Thema Rassismuskritik unmittelbar im Rektorat verankert. Rassismus ist in unserer Gesellschaft virulent und kommt auch an Hochschulen vor. Als Maßnahme dagegen wurde im April 2022 die erste Beauftragte für Rassismuskritik an einer deutschen Hochschule ernannt.
Gleichzeitig ist es für die Universität zu Köln selbstverständlich und unerlässlich, einen offenen wissenschaftlichen Diskurs zu ermöglichen und zu verteidigen. Dies schließt auch den kritisch reflektierten Umgang mit historisch oder anderweitig belasteten Begriffe ein. Der Diskurs sollte allerdings gerade in solchen Fällen mit angemessener Sensibilität geführt werden. Selbstverständlich dürfen Meinungsäußerungen den Rahmen des rechtlich erlaubten nicht verlassen. Ein absichtlich oder persönlich diskriminierender Sprachgebrauch ist nicht tolerierbar.
Auslöser für die aktuellen Vorwürfe von Studierenden war eine Lehrveranstaltung im Jahr 2021. Die Kritik, um die es jetzt geht, bezieht sich auf einen Vermittlungsversuch zu dieser Lehrveranstaltung im selben Jahr. Beide Hochschullehrer haben sich von Rassismus und absichtlich diskriminierenden Verhaltensweisen distanziert.
Ihr Sprachgebrauch im Kontext der Lehr- und der Diskussionsveranstaltung wurde von einigen Teilnehmer*innen als unsensibel und verletzend empfunden. Er muss jedoch nach Einschätzung der Hochschulleitung in rechtlicher Hinsicht hingenommen werden.
Die Hochschulleitung bedauert, dass trotz beiderseitiger Bemühungen noch keine Annäherung stattgefunden hat. Um eine Basis zur Klärung der Sachlage und für den Abbau von Konflikten zu schaffen, sollen jetzt zusammen mit Studierenden neue, geeignete Formate gesucht und umgesetzt werden.