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Ombudsstelle Akkreditierungsverfahren

Das Verfahren der internen Akkreditierung im Rahmen von Q³UzK sieht eine Begutachtung des Studiengangs durch interne und externe Gutachter*innen vor (der sog. QM-Dialog). Das Ergebnis dieses Verfahrens dient der internen Akkreditierungskommission als Grundlage, eine Akkreditierungsempfehlung auszusprechen. Die Akkreditierungsentscheidung erfolgt schließlich durch das Rektorat auf Grundlage der Empfehlung.

Dekanate haben die Möglichkeit einer Stellungnahme in Bezug auf das Gutachten und auch in Bezug auf die Akkreditierungsempfehlung. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass bei Dissens alle Seiten angemessen Gehör finden. Dennoch kann es im Akkreditierungsverfahren zu nicht-lösbaren Konflikten zwischen Dekanaten und Fächern einerseits und dem Rektorat andererseits kommen.

Zuständigkeit und Zusammensetzung der Ombudsstelle