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Qualitätsziele und -kriterien

Qualitätsziele Lehre und Studium

Das Leitbild Studium und Lehre bildet neben der derzeit im Prozess zum Hochschulentwicklungsplan (HEP) in Arbeit befindlichen Mission und Vision der UzK die Grundlage für die aktuellen Qualitätsziele Lehre und Studium. Diese sind in der folgenden Tabelle dargestellt und betreffen die Akteur*innen selbst, deren Wissen, Können, Haltungen und Kompetenzen sowie die Lehr-Lernformate. Diese Qualitätsziele Lehre und Studium dienen als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Kompetenzbeschreibungen in den Modulhandbüchern.

Qualitätskriterien Lehre und Studium der UzK

Zur Realisierung und Evaluation der Umsetzung des Qualitätsverständnisses in Lehre und Studium wurde – auf Basis des Leitbilds sowie der Studienakkreditierungsverordnung – ein Katalog von Qualitätskriterien (Q-Kriterien) Lehre und Studium entwickelt. Durch die Qualitätskriterien Lehre und Studium wurden die Grundsätze des Leitbilds und die daraus abgeleiteten Qualitätsziele Lehre und Studium sowie die einschlägigen rechtlichen Vorgaben operationalisiert. Sie sind sechs thematischen Leitüberschriften zugeordnet:

Rechtlich vorgegebene Qualitätskriterien (nach StudakVO NRW)

Die Qualitätskriterien Lehre und Studium der UzK wurden auf Basis des Leitbilds sowie der Studienakkreditierungsverordnung entwickelt. Die rechtlich vorgegebenen Qualitätskriterien finden Sie im Folgenden:

Weitere rechtsverbindliche Kriterien

Weitere rechtsverbindliche Kriterien gehen aus dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) sowie spezifisch für die Lehramtsstudiengänge aus dem Lehrerausbildungsgesetz NRW (LABG) und der Lehramtszugangsverordnung NRW (LZV) hervor und werden unter Einbindung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB NRW) überprüft. Für die medizinischen Staatsexamensstudiengänge sowie Studiengänge zur Ausbildung von Psychotherapeut*innen gelten außerdem die Ärztliche Approbationsordnung Medizin (ÄApproO), die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) sowie die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO). Für den rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengang gilt schließlich das Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (JAG NRW). Darüber hinaus sind bei der Ausgestaltung von Studiengängen die studienstrukturellen und prüfungsrechtlichen Bestimmungen des Modells Studieren in Köln zu beachten.
Alle Qualitätskriterien Lehre und Studium für Studiengänge der UzK ergeben sich somit aus dem Leitbild sowie aus den rechtlichen Vorgaben. Die Inhalte beider Grundlagen überschneiden sich teilweise und sind zugleich ausreichend different, so dass sie sich sinnvoll komplementieren, wodurch ein kohärentes Gesamtkonzept der Anforderungen an Studiengänge entsteht. Q³UzK setzt die Qualitätskriterien Lehre und Studium systematisch um. Dies bedeutet auch, die Umsetzung des Leitbilds und der Qualitätsziele Lehre und Studium für Wissenschaftler*innen und Lernende innerhalb der Fächer, Disziplinen und Studiengänge zu gewährleisten und zu monitoren.