Auflagen erfüllen
Der Prozess „Auflagenerfüllung“ wurde gemeinsam von den Fakultäten, den zentralen Einheiten und dem Team Q³ konzipiert und modelliert. Er enthält Unterprozesse, die separat dargestellt werden. Zum besseren Verständnis und zur Einordnung des Prozesses wurden verschiedene Darstellungsformen entwickelt:
- Die Gesamtübersicht zu den Prozessen zeigt auf einen Blick die Zusammenhänge und die Abfolge der (Teil)Prozesse und ihrer Phasen im Bereich Neueinrichtung und Weiterentwicklung auf.
- Die Prozessdarstellungen in Swimlane-Diagrammen zeigen den detaillierten Ablauf inkl. aller Abhängigkeiten, Zuständigkeiten und Dokumente. Sie werden in Kürze im Prozessportal der UzK veröffentlicht.
- Eine übersichtliche step by step Darstellung des Prozessablaufs soll als Wegweiser dienen.
- Zugehörige Formulare, Templates und Checklisten werden gesammelt im Downloadbereich bereitgestellt.
12. Auflagen erfüllen | step by step
Hier werden die wichtigsten Schritte im Zuge der Auflagenerfüllung aufgezeigt. Auf der Suche nach detaillierten Informationen, Abhängigkeiten und Zuständigkeiten sollten die Swimlane-Diagramme hinzugezogen oder das jeweilige Fakultäts-QM bzw. Team Q³ kontaktiert werden.
Akteur*innen | Aktion | Fristen/Zeiträume | Dokumente |
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Fakultäts-QM/Studiendekanat | Fach informieren und Umsetzung der Auflagenerfüllung abstimmen | Frist wird mit Erteilung der Akkreditierung bekannt gegeben, i.d.R. 1 Jahr. |
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Fachverantwortliche | Zu Umsetzung der Auflagen beraten |
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Fakultäts-QM/Studiendekanat | Wenn Auflagen nicht akzeptiert werden: Ggf. Ombudsstelle hinzuziehen | ||
Fakultäts-QM/Studiendekanat und Fachverantwortliche | Maßnahmen umsetzen (zum Unterprozess) | ||
Fakultäts-QM/Studiendekanat | Dokumentation an Geschäftsstelle AK weiterleiten | Bis zur gesetzten Frist | Anzeige der Auflagenerfüllung |
Akkreditierungskommission | Bestätigung der Auflagen (nicht) empfehlen | 4 Wochen vor der Sitzung werden die Unterlagen der AK zur Verfügung gestellt (Sitzungstermine) | |
Rektorat | Auflagenerfüllung (nicht) bestätigen Bei Nicht-Bestätigung: Einstellung beschließen und ggf. Ombudsstelle hinzuziehen durch Fakultäts-QM/Studiendekanat | Anmeldung im Rektorat nach Genehmigung des AK-Protokolls |