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Zulassung und Immatrikulation

Die Zulassung zur Promotion und die Immatrikulation als Doktorand*in an der Universität zu Köln sind zwei getrennte Schritte, die von zwei unterschiedlichen Stellen vorgenommen werden. Erst wenn Sie die Zulassung von der Fakultät vorliegen haben, können Sie sich im Studierendensekretariat bzw. über das International Office immatrikulieren.

Erster Schritt: Zulassung

Die wichtigste Grundlage für Ihren Antrag auf Zulassung zur Promotion – gleichgültig ob Sie aus dem Ausland oder aus Deutschland an die Universität zu Köln kommen – ist die schriftliche Bestätigung einer*s Hochschullehrer*in, Ihre Dissertation zu betreuen (Betreuungszusage). Mit dieser Betreuungszusage können Sie die Zulassung zur Promotion direkt im Promotionsbüro der entsprechenden Fakultät beantragen. Sollten Sie aus dem Ausland an die Universität zu Köln kommen, reichen Sie die genannten Unterlagen bitte im International Office ein, sie werden von dort weitergeleitet. Welche weiteren Dokumente einzureichen und welche Fristen zu berücksichtigen sind, hängt von der Promotionsordnung der Fakultät ab, an der Sie promovieren möchten. Die Promotionsordnungen finden Sie auf den Webseiten der Fakultäten.

Wenn Sie Fragen zu den Promotionsordnungen haben, können Sie sich gern an die Promotionsbüros der Fakultäten wenden. Die Webseiten der Promotionsbüros finden Sie hier:

Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Zulassung zur Promotion trifft der Promotionsausschuss der jeweiligen Fakultät. Sobald Sie die Bestätigung Ihrer Promotionszulassung vorliegen haben, können Sie sich an der Universität immatrikulieren. Ob und für welchen Zeitraum Sie sich immatrikulieren müssen und welche Vorteile damit verbunden sind, entnehmen Sie bitte der für Sie geltenden Promotionsordnung bzw. erfragen es im Promotionsbüro Ihrer Fakultät.
 

 

Zweiter Schritt: Immatrikulation

Immatrikulationsverfahren für Doktorand*innen aus Deutschland

Für die Immatrikulation von Promovierenden aus Deutschland ist das Studierendensekretariat zuständig. Bitte informieren Sie sich dort über alle notwendigen Unterlagen.

 

Immatrikulationsverfahren für ausländische Doktorandinnen

Bewerber*innen aus dem Ausland wenden sich auch für die Immatrikulation an das International Office. Bitte informieren Sie sich dort über alle notwendigen Unterlagen. Wenn Sie eine ausführliche Beratung wünschen, nutzen Sie am besten das Kontaktformular des International Office.