Krankenversicherung
Wissenschaftliche Mitarbeitende sind als Angestellte der Universität zu Köln gesetzlich versichert.
Doktorand*innen, die ein Stipendium erhalten und keiner weiteren Tätigkeit im Angestelltenverhältnis nachgehen, müssen sich selbstständig im Status der sogenannten „freiwillig Versicherten“ gesetzlich oder privat versichern. Doktorand*innen zählen nicht zur Gruppe der Studierenden im Sinne des Sozialgesetzbuchs und haben daher keinen Anspruch auf günstige Sondertarife. Vergleichen Sie am besten die Angebote verschiedener Krankenkassen, da die Beiträge für freiwillig Versicherte deutlich variieren.
Doktorand*innen aus dem Ausland
Im Folgenden finden Sie generelle Informationen. Wenn Sie weiterführende Fragen haben, berät Sie das International Office. Bitte beachten Sie, dass Sie einen umfassenden Krankenversicherungsschutz bereits bei der Einreise nach Deutschland vorweisen müssen. Dies gilt auch für Familienmitglieder, die mit nach Deutschland einreisen wollen. Eine Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend, da sie die Dauer Ihres Aufenthaltes nicht abdeckt und ausschließlich spezifische Gesundheitsrisiken auf Reisen absichert.
Wenn Sie in Ihrem Heimatland krankenversichert sind, informieren Sie sich bitte vor der Anreise, ob Ihre Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird. Mit EU-Ländern und einigen weiteren Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Die aktuelle Liste der Länder finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung.
Wenn Ihr Krankenversicherungsschutz in Deutschland ausreichend ist, erhalten Sie auf Antrag bei der Krankenkasse Ihres eigenen Landes eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung (genannt Form S1 in der Europäischen Union), um dies zu bestätigen.
Wenn Ihre Krankenversicherung in Deutschland nicht anerkannt ist, so müssen Sie sich rechtzeitig nach den gültigen Versicherungsmöglichkeiten erkundigen. Bitte beachten Sie, dass Sie bereits bei der Beantragung eines Visums über eine gültige Versicherung verfügen sollten.
Stipendiat*innen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können sich auf Wunsch über die Gruppenversicherungen des DAAD versichern. Für alle übrigen internationalen Doktorand*innen bietet der Rahmenvertrag des Deutschen Studierendenwerks mit privaten Versicherungsgebern eine günstige Möglichkeit, sich zu versichern. Informationen zu diesem Rahmenvertrag finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks.
Für eine Beratung zum Thema Kranken- und Sozialversicherung für internationale Doktorand*innen kontaktieren Sie bitte das International Office.