Fakultäten & Doktortitel
Die Universität zu Köln ist in sechs Fakultäten gegliedert. Jede der sechs Fakultäten hat ihre eigene Promotionsordnung, ihren eigenen Promotionsausschuss und ihr eigenes Promotionsbüro.
In den Promotionsordnungen der Fakultäten sind alle Aspekte des Promotionsverfahrens, von der Zulassung bis zur Titelvergabe, geregelt. Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel ein sehr guter Studienabschluss auf Master-Niveau. Bevor Sie sich um die Aufnahme als Doktorand*in an der Universität zu Köln bemühen, sollten Sie die entsprechende Promotionsordnung genau lesen. Sie finden diese auf den Webseiten der Promotionsbüros:
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Medizinische Fakultät
- Philosophische Fakultät
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
- Humanwissenschaftliche Fakultät
An der Universität zu Köln wird üblicherweise der deutsche Doktortitel verliehen. Er wird mit einem Zusatz versehen, der angibt, an welcher Fakultät oder in welcher Fächergruppe er verliehen wurde, z.B. „Dr. phil.“ (für eine Promotion an der Philosophischen Fakultät) oder „Dr. rer. nat.“ (für eine Promotion an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät). An einzelnen Fakultäten kann ein PhD erworben werden.