zum Inhalt springen

Allgemeine Voraussetzungen

Anerkennung von Studienabschlüssen

Für die Zulassung zur Promotion an der Universität zu Köln wird prinzipiell ein überdurchschnittlich guter Abschluss eines fachlich passenden Hochschulstudiums vorausgesetzt. Dieser Hochschulabschluss sollte üblicherweise auf dem Niveau eines Master-Abschlusses sein, der nach mindestens acht Semestern Studium verliehen wird. Nur in Ausnahmefällen ist ein Bachelor-Abschluss ausreichend.

Die jeweilige Fakultät entscheidet, ob Studienleistungen und -abschlüsse (insbesondere auch bei Abschlüssen von ausländischen Universitäten) angemessen sind. In bestimmten Fällen ist es notwendig, dass Sie Lehrveranstaltungen aus dem Master-Studium nachholen, bevor Sie zur Promotion zugelassen werden. Genaue Informationen zur Zulassung finden Sie in der entsprechenden Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät.

Für die Zulassung zur Promotion müssen Sie zudem eine Betreuungszusage von einem promotionsberechtigten Mitglied der jeweiligen Fakultät vorlegen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Rubriken "eine passende Betreuung finden" und "Betreuungszusage und Betreuungsvereinbarung".

Einzelne Graduiertenschulen der Universität zu Köln bieten promotionsvorbereitende Programme an, die einen schnellen Übergang vom Master zur Promotion ermöglichen (zum Beispiel Cologne Graduate School in Management, Economics and Social Sciences und a.r.t.e.s. Graduate School for the Humanities).
 

Sprachvoraussetzungen

Die Universität zu Köln wird für Englischsprechende immer zugänglicher und an vielen Forschungseinrichtungen ist Englisch die Wissenschaftssprache. Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht notwendigerweise Voraussetzung, um eine Promotion an der Universität zu Köln zu beginnen. Grundsätzlich ist es möglich, die Dissertation auch in Englisch oder einer anderen Sprache zu verfassen und zu verteidigen. Das Einverständnis Ihrer Betreuungsperson sowie die Zustimmung des Promotionsausschusses sind dazu jedoch notwendig.

Wenn Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen, genügt es oftmals, diesen Nachweis erst bei der Abgabe der Dissertation vorzulegen. Weitere spezifische Sprachanforderungen sind in den Promotionsordnungen genannt. Manche Fächer verlangen den Nachweis bestimmter Fremdsprachkenntnisse, z.B. Latein, Englisch oder Kenntnisse in einer anderen europäischen Sprache. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die Sprachvoraussetzungen Ihres Fachs.

Auch wenn die Deutschkenntnisse kein "Muss" sind, möchten wir Sie dazu ermutigen, die deutsche Sprache zu lernen. Sprachkenntnisse erleichtern es Ihnen, neue Freundschaften zu knüpfen und die Kultur kennenzulernen.

Das International Office bietet Ihnen dazu eine Vielzahl an verschiedenen Deutschkursen an.