Im Sommersemester 2024 startete an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein Schwerpunktbereich im Studium, der sich rund um das Thema Nachhaltigkeit dreht. Damit wird eine der großen Zukunftsfragen in die juristische Ausbildung aufgenommen. Der Schwerpunktbereich steht auch im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Universität zu Köln, die darauf abzielt, Nachhaltigkeit in das gesamte Lehrangebot zu integrieren.
Die Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen bietet sich dabei insbesondere in der juristischen Ausbildung an. Die Studierenden sollen das Handwerkszeug erlernen, um auf die rechtlichen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung vorbereitet zu werden. Jurist*innen spielen schließlich eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung und Umsetzung entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen.
Der Schwerpunktbereich bietet Studierenden intra- sowie interdisziplinär die Möglichkeit, sich mit den verschiedenen Facetten von Nachhaltigkeit zu befassen. Im Kernbereich umfasst er Veranstaltungen zu Nachhaltigkeitsaspekten im Bürgerlichen Recht, in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, im Umweltverwaltungsrecht, im Aktienrecht und in den International Human Rights.
Im Wahlbereich stehen den Studierenden zahlreiche Vertiefungsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter Internationales Lieferkettenrecht und Umweltrecht, Nachhaltigkeitsaspekte im Steuerrecht, Biodiversität und Naturschutz sowie Nachhaltigkeit im Völkerrecht. Ergänzend dazu können Vorlesungen wie Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Friedenssicherungsrecht belegt werden. Die breite Auswahl an Vorlesungen ermöglicht es den Studierenden, ihren Fokus je nach individuellem Interesse zu schärfen.
Die Universität zu Köln ist die erste Universität, die einen intradisziplinären juristischen Schwerpunktbereich im Bereich der Nachhaltigkeit anbietet. Während die Universität Bonn bereits einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit im öffentlichen Recht hat, geht die Kölner Universität einen Schritt weiter und bietet eine breitere Perspektive auf das Thema an. Die Idee für den Schwerpunkt ist mit der Gründung des Instituts für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (INUR) im Frühjahr 2022 entstanden. Das Institut legt Wert auf den Gedanken der »Vernetzung «, denn der Querschnittsmaterie Nachhaltigkeit wird – sowohl im Bereich der Forschung als auch in der Lehre – nur ein ganzheitlicher Ansatz gerecht.
In diesem ersten Sommersemester konnten die Studierenden bereits diverse Vorlesungen zu zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen Themen belegen. Für das Wintersemester 2024/2025 soll der Vorlesungskatalog erweitert und um weitere Veranstaltungen ergänzt werden. Geplant sind Veranstaltungen zu Nachhaltigkeitsaspekten im Steuerrecht, Immissionsschutzrecht und Stiftungsrecht.