Betreuungszusage und Betreuungsvereinbarung
Eine Betreuungszusage ist eine kurze Bestätigung von einer*m Professor*in, in der notiert ist, dass sie*er bereit ist, Ihr Dissertationsprojekt zu betreuen. Eine solche Betreuungszusage wird in den Fakultäten in der Regel für die Zulassung als Doktorand*in vorausgesetzt.
In den meisten Graduiertenschulen und Promotionsprogrammen ist der Abschluss einer weiterführenden schriftlichen Betreuungsvereinbarung zwischen Betreuungsteam und Promovierenden vorgeschrieben. Auch für Individualpromovierende ist dies empfehlenswert. Bitte klären Sie mit Ihrer Fakultät bzw. Graduierteneinrichtung ab, ob es dort eine spezifische Vorgabe für eine Betreuungsvereinbarung gibt. Betreuungsvereinbarungen bilden gemeinsam vereinbarte Rechte und Pflichten von Promovierenden und Betreuenden ab. Sie machen Erwartungen beiderseits deutlich und tragen dazu bei, das Betreuungsverhältnis fachlich und zeitlich transparent zu gestalten.
Betreuungsvereinbarungen können einen sehr unterschiedlichen Umfang haben, je nachdem, wie viele Punkte in ihnen geregelt werden. Sie sollten aber mindestens enthalten: Den Arbeitstitel der Dissertation, die Zusage der bzw. des Promovierenden, regelmäßig über den Fortschritt des Promotionsvorhabens zu berichten und umgekehrt die Zusage der bzw. des Betreuenden, sich regelmäßig über den Fortschritt des Promotionsvorhabens berichten zu lassen. Eine adäquate Frequenz für diese Fortschrittsberichte sollte ebenfalls enthalten sein.
Zusätzlich können Betreuungsvereinbarungen weitere Details zu Rechten und Pflichten von Doktorand*innen und Betreuenden festschreiben, einen detaillierten Arbeits- und Zeitplan der Promotion enthalten und die Teilnahme an Weiterbildungen sowie Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatz, Internetzugang, Laborzugang, sonstige Ressourcen) regeln. Alle Vereinbarungen sind darin begründet, dass eine gute und regelmäßige Betreuung wesentlich für eine erfolgreiche und hochqualitative Dissertation ist.