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Uni Köln kooperiert mit Techniker Krankenkasse (TK) für ein Studentisches Gesundheitsmanagement (SGM)

Weiterer Kooperationsvertrag für drei Jahre unterzeichnet / Universität zu Köln baut ein Studentisches Gesundheitsmanagement (SGM) auf

Die Universität zu Köln und die Techniker Krankenkasse (TK) haben einen ab 1. August 2021 gültigen Kooperationsvertrag für drei Jahre unterzeichnet, in dem eine Zusammenarbeit zur Entwicklung eines Studentischen Gesundheitsmanagements (SGM) vereinbart wird.

Bereits beim Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) kooperierten die TK und die Universität erfolgreich. Das BGM ist heute fester Bestandteil des universitären Aufgabenspektrums. Durch das SGM wird die Zielgruppe für ein systematisches Gesundheitsmanagement auf die Studierenden ausgeweitet. So wird perspektivisch das Konzept „Gesunde Uni Köln“ umgesetzt, das zum Ziel hat, beide Bereiche und Zielgruppen unter einem Dach zusammenzufassen.

Durch die Kooperation wird der universitätsweite Prozess zur Förderung gesundheitsbewussten Studierens unterstützt. Um die wichtigsten Handlungsfelder zu identifizieren, wird eine Bedarfsanalyse durchgeführt.

Der Vertrag umfasst zudem verhaltenspräventive Maßnahmen wie die Durchführung von Gesundheitstagen, Info-Kampagnen und Workshops für die Studierenden der Kölner Universität. Weitere geplante Maßnahmen sind neben der Zielgruppenerweiterung des zentralen Gesundheitsportals um die Studierenden auch die Förderung gesundheitsorientierter Lehre. Ferner unterstützt die TK, bei der rund ein Drittel der Studierenden der Uni Köln versichert ist, die Weiterentwicklung der universitären SGM-Strategie und den fachlichen Austausch mit anderen Hochschulen.

Die Themen Gesundheitsförderung und ganzheitliches Wohlbefinden („Well-Being“) bilden an der Universität einen zusätzlichen Rahmen: Die Universität zu Köln ist Teil der „European University for Well-Being – EUniWell“, in der sie mit sechs weiteren europäischen Universitäten in Forschung, Lehre und Transfer für die Entwicklung eines ganzheitlichen und wissenschaftsbasierten Ansatzes zum Thema Well-Being zusammenarbeitet.

Gesetzliche Krankenkassen wie die TK sind nach dem Präventionsgesetz (§ 20 SGB V) verpflichtet, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Betrieben zu unterstützen.

 

Inhaltlicher Kontakt:
Tanja Notthoff
+49 221 470-5924
t.notthoffSpamProtectionverw.uni-koeln.de

Presse und Kommunikation:
Sarah Brender
+49 221 470-1700
s.brenderSpamProtectionverw.uni-koeln.de