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Schweigen die Gesetze unter den Waffen?

Interview: "Das Völkerrecht als universale Ordnung steht auf dem Spiel"

Seit dem 24. Februar führt Russland einen Angriffskrieg in der Ukraine – mit eklatanten Brüchen des Völkerrechts und gezielter Kriegsführung gegen Zivilisten. Schweigen die Gesetze nun unter den Waffen?

Das Gespräch führte Robert Hahn

Die Völkerrechtlerin und ehemalige Vize-Präsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Professorin Angelika Nußberger, der Völkerrechtler und Sonderberater des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs Professor Claus Kreß und der Historiker und Menschenrechtsexperte Professor Fabian Klose sprechen über die Herausforderungen für das Völkerrecht, Putins Geschichtsmanipulationen und die historische Amnesie in Deutschland.

v.l.n.r.: Prof. Dr. Claus Kreß, Prof'in Dr. Angelika Nußberger, Prof. Dr. Fabian Klose

Herr Kreß, Frau Nußberger, bedeutet der Ukrainekrieg das Ende des Völkerrechts?

Kreß: Der Krieg ist eine gewaltige Herausforderung, weil hier eine ganz zentrale Norm der Völkerrechtsordnung, das Gewaltverbot, das vom Internationalen Gerichtshof als Eckstein der Völkerrechtsordnung bezeichnet wird, in fundamentaler Art und Weise verletzt wird. Und das von einer Macht, die die rechtliche Befugnis des Vetos im Sicherheitsrat und die faktische Macht des Besitzes von Atomwaffen auf sich vereinigt. Das stellt die internationale Gemeinschaft vor die Frage, wie mit dieser Herausforderung für die Völkerrechtsordnung umzugehen ist.

Nußberger: Es ist eine elementare Aufgabe des nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen Völkerrechts, Kriege zu verhindern. Mit Blick auf den Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich uns allen die Frage, ob sich das Völkerrechtssystem eventuell nicht bewährt hat. Hat es genau das, was es verhindern sollte, nicht verhindern können? Diese Frage bewegt uns alle. Es gibt eine pessimistische Antwort – das System ist in der Tat gescheitert.

Es gibt aber auch eine optimistische Sicht, nach der das System sich in einer Bewährungsprobe befindet, in der sich zeigen muss, wie die Mechanismen einsetzbar sind, wie die Staaten im Rahmen dieses Systems agieren, wie die Gerichte darauf antworten. Immerhin hat die UN-Generalversammlung den Völkerrechtsbruch mit einer sehr großen Mehrheit festgestellt. Wir haben einen rechtlichen Maßstab, an dem wir diesen Angriffskrieg messen können. Das ist schon ein erster Schritt, auch wenn der Sicherheitsrat nicht so funktioniert hat, wie man es gehofft hätte, weil der Aggressor dort Mitglied ist.

Herr Klose, was bedeutet der Krieg für die historische Einordnung des Völkerrechtes?

Klose: Dieser Krieg zeigt, wie eng völkerrechtliche und historische Aspekte zusammenwirken. Offenkundig instrumentalisiert Putin Geschichte für seine aggressive Außenpolitik schon seit längerer Zeit, nicht nur gegen die Ukraine, sondern auch gegen verschiedene Nachbarstaaten, im Kaukasus, im Baltikum und gegen Polen.

Für mich als Historiker stellt sich die Frage: Wie konnte es so weit kommen? Vieles liegt in den 1990er Jahren begründet, in der – wie Putin es wahrnimmt – größten geopolitischen Katastrophe des 20. Jahrhunderts, dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Er hat seit seinem Regierungsantritt im Jahr 1999 versucht, diese »Katastrophe« mit einer ganzen Reihe von Kriegen zu revidieren, die jetzt mit dem Ukrainekrieg einen neuen Höhepunkt erreicht haben. Es handelt sich hier um den Versuch, einen imperialen Expansionskrieg zu führen, um den eigenen Status als Weltmacht zu zementieren und auszubauen.

Welche Verbrechen könnten gegenwärtig von einem internationalen Gericht untersucht werden?

Kreß: Die Verbrechen, die im Visier des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofes sind, sind drei der vier Völkerstraftaten: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Gegen die vierte Völkerstraftat, das Verbrechen der Aggression, kann derzeit aus formellen Gründen nicht ermittelt werden. Im Vordergrund stehen gegenwärtig die Kriegsverbrechen. Inzwischen gibt es 41 Vertragsstaaten, die den Ankläger ersucht haben, den entsprechenden Vorwürfen nachzugehen. Damit konnte er auch ohne richterliche Genehmigung ein förmliches Ermittlungsverfahren eröffnen.

Können europäische Gerichte über Menschenrechtsverletzungen entscheiden?

Nußberger: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon in einer Reihe von Konflikten über Menschenrechtsverletzungen bei militärischen Auseinandersetzungen entschieden – sehr prominent im russisch-georgischen Krieg 2008, aber auch im Tschetschenienkrieg. Massaker wie in Butscha, die in einer Okkupationssituation geschehen sind, kann der Gerichtshof erfassen. Aber beim Angriff auf Krankenhäuser fürchte ich, dass das Gericht verneint, Jurisdiktion zu haben, und Russland daher nicht verantwortlich gemacht werden kann. In früheren Urteilen hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Staat in der heißen Phase eines Krieges keine Herrschaftsgewalt hat, da er vielmehr versucht, diese zu erlangen; damit ist die Konvention nicht anwendbar. Das zweite Problem ist, dass Russland vom Europarat ausgeschlossen wurde. Die Menschenrechtskonvention gilt für Russland nur noch bis zum 16. September 2022. So lange, aber eben auch nur so lange, fallen alle von Russland zu verantwortenden Grausamkeiten und Menschenrechtsverletzungen unter die Konvention.

Warum verdreht Putin den Völkerrechtsbegriff?

Kreß: Putin bricht nicht aus dem Vokabular des geltenden Völkerrechts aus, manipuliert es aber hemmungslos. Besonders schlimm ist der nicht ansatzweise mit Tatsachen belegte Vorwurf eines von der Ukraine angeblich begangenen Völkermords. Bei den von Putin instrumentalisierten völkerrechtlichen Begriffen geht es übrigens nicht um »westliche«. Vielmehr steht das Völkerrecht als eine universale Ordnung auf dem Spiel. Russland selbst hat an der Herausbildung wesentlicher Elemente der Völkerrechtsordnung, die Putin jetzt verletzt, mitgewirkt und sie akzeptiert. So stammt der Begriff »Verbrechen gegen den Frieden«, aus dem der heutige Begriff »Das Verbrechen der Aggression « erwachsen ist, von Aron Trainin, einem sowjetischen Völkerrechtler.

Wie sieht das Geschichtsnarrativ der russischen Führung aus?

Klose: Es gibt verschiedene Weisen, wie Putin und sein Regime versuchen, Geschichte für ihre imperialen Zwecke zu instrumentalisieren. Da gibt es unter anderem eine Aneignung von Begriffen der internationalen völkerrechtlichen Ordnung, die verstärkt seit den 1990er Jahren entstanden sind: zum Beispiel der bereits erwähnte Vorwurf eines Genozids in der Ukraine, der ohne jegliche Beweise immer wieder auftaucht und mit dem Putin versucht, Parallelen zum westlichen Interventionismus der 1990er Jahre wie im Kosovo zu ziehen. Das ist eine völlige Verzerrung von Geschichte. Man sieht auch, wie er versucht, aus der Kollaboration ukrainischer Nationalisten mit den Deutschen im Zweiten Weltkrieg eine Kontinuitätslinie herzustellen, was zu der haltlosen Unterstellung führt, die gesamte Ukraine sei eine Nation von Tätern.

Die Aufgabe der Historikerin und des Historikers sollte es sein, diese Putinschen Narrative zu dekonstruieren. Putin ist kein Historiker. Was er sagt, ist letztlich nicht Geschichte, sondern eine gefährliche Politisierung und Instrumentalisierung von Geschichte.

In der Vergangenheit gab es schon Völkerrechtsverstöße beispielsweise in Tschetschenien und Georgien. Wieso ist da nichts unternommen worden?

Nußberger: Der Internationale Gerichtshof hat zum Georgienkrieg eine einstweilige Anordnung auf der Grundlage der Völkermordkonvention erlassen, die Russland aber ignoriert hat. Das gleiche gilt für die einstweiligen Anordnungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Er hat nach dem Einmarsch zwei Anordnungen getroffen, die auf die Einstellung der Kampfhandlungen gerichtet waren, die von Russland aber offensichtlich nicht beachtet worden sind.

In anderen zwischenstaatlichen Konflikten hat der Gerichtshof bereits bindende Urteile gefällt. So hat er beispielsweise im Georgienkonflikt eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen festgestellt und Georgien Kompensationszahlungen zuerkannt. Russland hat aber nicht gezahlt. Im Gegenteil – es hat einen verfassungsrechtlichen Mechanismus eingerichtet, der bestimmt, welche dieser Urteile mit der Verfassung übereinstimmen und vollstreckbar sind und welche nicht. Nach dem Austritt aus dem Europarat ist sowieso nicht mehr zu erwarten, dass noch gezahlt wird. Man mag daher am Nutzen des Systems zweifeln.

Aber die rechtlich bindende Feststellung eines europäischen oder internationalen Gerichts, dass Menschenrechtsverletzungen geschehen sind, bringt dennoch sehr viel. Es hilft den Opfern und hat eine Katalysatorenwirkung. Griechenland ist während der Diktatur Ende der 1960er Jahre auch aus dem Europarat ausgetreten und nach dem Regimewechsel wieder eingetreten. Ich teile die Hoffnung, dass der Austritt Russlands aus dem Europarat nicht für immer sein muss. Auch in Russland könnte es einen Regimewechsel geben. Dann könnten die Urteile auch noch vollstreckt werden.

Klose: Als Historiker sehe ich das ebenso. Ich finde, dass man in dieser Debatte um die rechtlichen Konsequenzen auch die politische Dimension berücksichtigen muss. Wenn man sich den zweiten Tschetschenienkrieg von 1999 bis 2009 ansieht, dann hat damals kaum ein westlicher Politiker die gravierenden Menschenrechtsverletzungen wahrnehmen beziehungsweise offen ansprechen wollen. Da müssen wir uns kritisch fragen: Wie kann es sein, dass Putin im September 2001 vor dem Deutschen Bundestag spricht und für seine Rede von den Parlamentariern gefeiert wird, während er diesen brutalen Krieg führt? Das ist in Deutschland bisher nicht aufgearbeitet worden und eine kritische Frage, der wir uns stellen müssen.

Was hätte die Welt, was hätte Deutschland besser machen können?

Kreß: Der Schrecken dieses Krieges ist so groß, dass es inzwischen ein großes Erwachen gegeben hat. Aber die massiven Völkerrechtsverletzungen Russlands begannen bereits Jahre zuvor. Als Russland 2014 die Krim militärisch besetzt hat, ist dies international immerhin weithin als Verletzung des Gewaltverbots kritisiert worden. Der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim wird international zu Recht ganz überwiegend die Anerkennung verweigert. Das war es dann aber im Wesentlichen auch schon mit entschiedener Kritik an Russlands aggressiver Politik zu Lasten der Ukraine.

So war es nicht sinnvoll, dass Deutschland in all den Jahren der russischen Besetzung der Krim und der anhaltenden russischen Intervention in der Ostukraine nichts Entscheidendes gegen seine weitgehende Abhängigkeit von Russlands Energie getan hat. Stattdessen wäre eine wirtschaftlich vielleicht unbequeme Kursänderung eine Investition in die Resilienz des von Russland bereits zuvor fortgesetzt verletzten Völkerrechts gewesen. Das Signal an Putin hätte lauten sollen: »Mit Ihrer aggressiven Ukrainepolitik sind Sie kein unproblematischer Wirtschaftspartner mehr für uns.« Es wird jetzt häufig gesagt: »Die Völkerrechtsnormen sind unzureichend, das Völkerrecht ist zu schwach«. Doch das greift zu kurz. Zu schwach war der Einsatz so manchen Staates für das Völkerrecht, und das gilt leider auch für Deutschland.

Klose: Es sagt auch einiges darüber aus, wie die deutsche Politik die Ukraine und den Konflikt um die Krim wahrgenommen hat. Das wurde häufig so dargestellt, als ob es sich nur um irgendeinen beliebigen Regionalkonflikt postsowjetischer Staaten handele, wobei es vielmehr geboten gewesen wäre, die absolute Unverletzlichkeit der staatlichen Integrität und Souveränität der Ukraine ohne jedes Wenn und Aber politisch zu verteidigen. Die Eigenständigkeit des Landes wie im Budapester Memorandum von 1994 klar dokumentiert und der Schutz zentraler Völkerrechtsnormen wurde den deutschen Wirtschaftsinteressen in Russland geopfert. Da fehlte der klare politische Wille von Seiten Deutschlands, sich für die Belange der Ukraine und ihren völkerrechtlichen Schutz einzusetzen. Und wenn der deutsche Bundespräsident nicht nach Kiew eingeladen wurde, dann muss man unter diesen Gesichtspunkten für die ukrainische Perspektive Verständnis haben.

Sehen Sie Anzeichen, dass sich diese Art von Politik oder die Einstellung zum Völkerrecht ändert?

Nußberger: Ich finde schon, dass Deutschland zum Nachdenken gekommen ist. Oder vielleicht besser, dass Deutschland das Nachdenken aufoktroyiert wurde. Wir haben lange Jahre Rosinen gepickt, wirtschaftlich zusammengearbeitet und gedacht, die Rüge einzelner Menschenrechtsverletzungen reiche aus; wenn man die Augen nicht davor verschließe, sei schon alles gut. Die Bereitschaft, konsequent zu handeln und eigene Nachteile in Kauf zu nehmen, war nicht wirklich da. Die Ukraine hat im Zweiten Weltkrieg mehr gelitten als Russland, Deutschland hat dort mehr Schuld abzutragen. Wenn Präsident Selenskij im Bunker den deutschen Bundespräsidenten nicht sehen will, sollten wir unsere Selbstgewissheit, alles richtig gemacht zu haben, grundlegend in Frage stellen.

Klose: Bei der Debatte hier in Deutschland, dass dann ja deutsche Waffen gegen Russen eingesetzt werden, wird vollkommen vergessen, wie sehr die Ukraine unter der deutschen Gewaltherrschaft im Zweiten Weltkrieg gelitten hat. 5,3 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer sind im Zuge der deutschen Besatzung gestorben. Das ist in der politischen Debatte anscheinend nicht allen bewusst und zeigt eine historische Amnesie, die ich bedenklich finde.

Kreß: Ich stimme Angelika Nußberger zu, dass man eine neue Nachdenklichkeit in größeren Teilen der deutschen Politik spürt. Der wirklich harte Test wird aber sein, ob diese auch zu einer nachhaltigen Bereitschaft führt, in der Zukunft anders zu handeln. Es gibt überzeugende Gründe dafür, wenn wir uns gemeinsam mit unseren Partnern bei der militärischen Unterstützung der Ukraine Schranken auferlegen. Doch wenn wir schauen, was Deutschland bis zu dem Zeitpunkt unseres Gesprächs innerhalb dieses Rahmens im Bereich der Sanktionen und militärisch für die existentiell bedrohte Ukraine getan hat, so nehmen wir ganz bestimmt keinen rühmlichen Platz ein.  

Fabian Klose, Claus Kreß und Angelika Nußberger arbeiten interdisziplinär eng zusammen. Hierauf aufbauend ist nun die Gründung eines »Cologne Center for Advanced Studies in International History and Law« geplant. Nußberger, Klose und Kreß sind auch an der Errichtung der von den Universitäten Bonn und Köln getragenen »Cologne/Bonn Academy in Exile« für Wissenschaftler:innen aus der Ukraine sowie aus Russland und Belarus beteiligt.

 

Angelika Nußberger ist Expertin für Völker- und Europarecht und die ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. 1993 promovierte sie in Würzburg mit einer Studie über das sowjetische Verfassungsrecht in der Übergangszeit und wurde 2002 mit einer Arbeit zu Sozialstandards im Völkerrecht habilitiert. Noch im selben Jahr wurde sie als Professorin an die Universität zu Köln berufen, wo sie seit dem 1. Oktober 2002 das Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung leitet. Im Jahr 2010 wurde Angelika Nußberger von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Richterin am Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewählt. Am 1. Februar 2017 wurde sie Vizepräsidentin des EGMR und bekleidete dieses Amt bis Januar 2020. Nach ihrer Rückkehr an die Universität zu Köln wurde sie Direktorin der neu gegründeten Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz. Außerdem ist sie internationale Richterin am Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegowina

 

Professor Claus Kreß ist ein international angesehener Völkerrechtler. Er war Mitglied der deutschen Regierungsdelegation bei der Staatenkonferenz in Rom zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes und deutscher Verhandlungsführer bei den Verhandlungen zu den Verfahrens- und Beweisregeln des Internationalen Strafgerichtshofs in der Vorbereitungskommission in New York. Seitdem stellt er dem Gerichtshof und vielen internationalen Gremien sein Fachwissen zur Verfügung. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und internationales Strafrecht und Direktor des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln, seit 2012 zudem Direktor des dort neu gegründeten Institute for International Peace and Security Law. Seit 2019 ist er Ad-hoc-Richter am Internationalen Gerichtshof in dem Verfahren The Gambia v. Myanmar. 2021 wurde er zum »Special Adviser« des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court/ ICC), Karim A.A. Khan, QC, ernannt. Die Zuständigkeit für das Verbrechen der Aggression, die Kreß erhalten hat, wurde bei dieser Gelegenheit neu geschaffen.

 

Das Forschungsgebiet des Historikers Fabian Klose ist die internationale Geschichte der Menschenrechte und des Humanitarismus im 19. und 20. Jahrhundert. Er ist seit 2019 Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Geschichte und Historische Konflikt- und Friedensforschung an der Universität zu Köln. Nach der Habilitation 2017 an der Ludwig-Maximilians-Universität München lehrte er 2018 als Gastprofessor am Centre d’Histoire der Sciences Po Paris und an der LMU München. Seine Forschungsschwerpunkte sind unter anderem die Geschichte der Menschenrechte und des Humanitarismus, die Geschichte des humanitären Völkerrechts, die Geschichte internationaler Organisationen und transnationaler Bewegungen sowie die Geschichte der Dekolonisation und der Dekolonisierungskriege. Seine Habilitationsschrift »In the Cause of Humanity. Eine Geschichte der humanitären Intervention im langen 19. Jahrhundert« wurde 2018 mit dem Carl Erdmann Preis des Verbands der Historiker und Historikerinnen Deutschlands ausgezeichnet.