Der ergonomische Arbeitsplatz
Büroarbeit belastet den Rücken durch dauerhaftes Sitzen und die Augen durch die Bildschirmarbeit.
Ein ergonomisch optimal gestalteter Büroarbeitsplatz kann die Belastung mindern. Erfahren Sie hier mehr über die Möglichkeiten, gesetzlichen Bestimmungen und Beschaffungswege zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.
Grundsätzlich muss die*der jeweilige Vorgesetzte alle Bildschirmarbeitsplätze so einrichten, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Bestimmungen dazu stehen in der Arbeitsstättenverordnung, Punkt 6.
An der Universität zu Köln werden alle Arbeitsmittel für Bildschirmarbeitsplätze nach ergonomischen Kriterien sowohl für die Verwaltung als auch für die Institute bestellt.
Viele Artikel sind der Standardartikelliste zu entnehmen.
Beschaffung
Ergonomischer Schreibtischstuhl
Der Bürostuhl wird in einem Ausschreibungsverfahren unter Beteiligung von Betriebsarzt, Arbeitsschutz etc. nach ergonomischen Kriterien ausgesucht und über einen Rahmenvertrag beschafft. Die Bestellung erfolgt per Beschaffungsantrag durch die*den jeweilige*n Vorgesetzte*n. Außerdem erfolgt die Finanzierung aus der jeweiligen Kostenstelle.
Jeder in der Standardartikelliste verfügbare Schreibtischstuhl verfügt über bestimmte Gütekriterien:
- Höhen- und tiefenverstellbare Sitzfläche
- Rückengerecht verstellbare Lehne und Sitzfläche
- Zu neigende Rückenlehne
- Variable Sitzflächenneigung
- Atmungsaktive Polsterung
- Kippsicherheit durch fünf Rollen
Angepasster Schreibtischstuhl
Bei weitergehenden körperlichen Beschwerden gibt es Möglichkeiten der Sonderbeschaffung von angepassten Schreibtischstühlen. Diese sind über die Schwerbehindertenvertretung zu beantragen.
Kontakt: vertrauensperson-sbv
uni-koeln.de
Postanschrift:
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Albertus-Magnus-Platz
Hörsaalgebäude
50923 Köln
Standardschreibtisch
Der Standardschreibtisch (siehe Standardartikelliste) hat eine Größe von 0,8 m x 1,6 m und verfügt über höhenverstellbare Füße (mehrere cm) und kann in der Regel an die entsprechende Körpergröße angepasst werden.
Die Bestellung erfolgt per Beschaffungsantrag durch die*den jeweilige*n Vorgesetzte*n. Die Finanzierung erfolgt aus der jeweiligen Kostenstelle.
Elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch
Es gibt keinen gesetzlich begründeten Anspruch auf einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch. Dennoch kann ein solcher Schreibtisch in begründeten Fällen über den*die Arbeitgeber*in (=jeweilige*r Vorgesetzte*r) finanziert werden, wenn ein Attest (Betriebsärztlicher Dienst oder Orthopäd*in) vorliegt.
Hierzu muss ein Antrag mit Attest an die*den jeweilige*n Vorgesetzte*n gestellt werden, die*der dies befürwortend an die Abteilung 64 (Einkauf) weiterleitet.
Der Schreibtisch gehört der Kostenstelle, aus der die Finanzierung erfolgt ist.
Vorlagenhalter / Fußstütze
Zur Erleichterung der Arbeit ist es möglich auch andere Hilfsmittel zu erhalten. Dazu zählen Vorlagenhalter und Fußstützen.
Die Bestellung erfolgt per Online-Zugang von einer berechtigten Person der bestellenden Einheit beim Lyreco Online-Shop.
Aus der jeweiligen Kostenstelle erfolgt die Finanzierung, wobei Sie den Berechtigungsvordruck des Einkaufs nutzen sollten.
Bildschirmarbeitsplatzbrille
Die Universität zu Köln stellt den Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen und im erforderlichen Umfang Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung. Die Bildschirmarbeitsplatzbrille ist eine zum Verbleib am Arbeitsplatz bestimmte Sehhilfe.
Voraussetzung für die Beschaffung ist eine betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung mit dem Ergebnis, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. Weitere Infos und die Details der Beschaffung finden Sie hier.