Das Rektorat möchte Ihnen auf Basis der aktuellen Planung in Bezug auf das Wintersemester 2020/2021 die folgenden Empfehlungen für den internationalen Studierendenaustausch geben.
Als eine international ausgerichtete Universität sieht sich die Universität zu Köln in der Verantwortung für ihre internationalen Studierenden und ein Gelingen ihres Studiums ebenso wie für ihre deutschen Studierenden. Besonders in der aktuell schwierigen Situation hält sie es zudem für wichtig, den Zusammenhalt und Austausch innerhalb Europas zu stärken und junge Menschen zu motivieren, andere Kulturen und Bildungssysteme kennenzulernen. Die UzK schließt sich der Einschätzung des DAAD an, dass das Programm ERASMUS+ einen wesentlichen Beitrag zu einem vereinten Europa leistet.
Vor diesem Hintergrund und unter nachdrücklicher Beachtung der jeweils aktuellen Reisewarnungen und -hinweise des Auswärtigen Amtes wird daher den Fakultäten und den zentralen Einheiten folgendes Vorgehen empfohlen, soweit sie nicht, wie die Medizinische Fakultät, alle Mobilitätsprogramme für das WS 20/21 vollständig abgesagt haben:
a) Die incoming ERASMUS-Studierenden sollten über die aktuellen Rahmenbedingungen informiert werden und denjenigen, die eine physische Präsenz in Köln im WS 20/21 für sich ausschließen, ein online-Studium von ihrem Heimatland aus ermöglicht werden. Den Studierenden sollte mitgeteilt werden, dass alle Lehrenden im WS 20/21 angehalten sind, ausreichend Studienmaterial online zur Verfügung zu stellen, damit die Studierenden ihre Studien- und Prüfungsleistungen auch ohne physische Präsenz in Köln erbringen können. Die Fakultät sollte zudem prüfen, ob sie – je nach Kapazität – auch eine Verschiebung des Erasmus-Austausches um ein Semester oder Jahr anbieten kann, wenn dies vom Studierenden gewünscht wird.
b) Hinsichtlich der Einreisen von internationalen Studierenden aus Drittstaaten gilt das unter a) Gesagte. Zudem haben die Präsidenten der HRK und des DAAD in ihrem gemeinsamen Schreiben vom 13.7.2020 Empfehlungen ausgesprochen, die für entsprechende Studierende (und ebenso für Forschende) aus Drittstaaten gilt. Dieser Empfehlung schließt sich das Rektorat an. Es wird in dem genannten Schreiben festgestellt, dass die „graduelle Aufhebung der EU-weit geltenden Reisebeschränkungen für Einreisende aus Drittstaaten nun auch internationalen Studierenden und Forschenden die (Wieder-)Einreise zu Studien- bzw. Forschungszwecken nach Deutschland [ermöglicht]. Hintergrund ist die Empfehlung des Europäischen Rates vom 30.06.2020; Deutschland setzt diese Empfehlung seit dem 2. Juli 2020 um. Für Angehörige einiger Drittstaaten ist die Einreise nach Deutschland aufgrund geringer Infektionsraten derzeit ohne Einschränkung möglich. Die [entsprechende] Länderliste soll regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden. Alle anderen Drittstaatsangehörigen dürfen zu Studienzwecken (hierzu zählt auch die Promotion) sowie zu Forschungszwecken nach Deutschland einreisen, sofern das Studium bzw. das Forschungsvorhaben nicht vollständig vom Ausland aus durchgeführt werden kann. Dieser Umstand muss durch die deutsche Gastinstitution bestätigt werden; eine entsprechende Bestätigung ist im Visumsverfahren und bei Grenzkontrollen vorzulegen.“ Die Bedingungen für die Erteilung einer entsprechenden Bestätigung sind gewissenhaft zu prüfen. Unabhängig von den individuellen Einreisemöglichkeiten gilt unverändert weiterhin die NRW-Quarantäneverordnung, deren Vorgaben zu beachten sind. Die Einreisenden sind darauf nachdrücklich hinzuweisen.
c) Des Weiteren empfiehlt das Rektorat den Fakultäten, die outgoing Studierenden der UzK darauf hinzuweisen, sich vor der Entscheidung über den Auslandsaufenthalt im WS 20/21 sehr genau über die Bedingungen der jeweiligen Zieluniversität zu informieren und die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amtes sehr sorgfältig zu verfolgen. Die Studierenden sollten darauf hingewiesen werden, dass sie im Falle der physischen Wahrnehmung eines Auslandsaufenthalts eigenverantwortlich reisen und dass die UzK keine administrative oder finanzielle Unterstützung bei einem eventuellen Pandemie-bedingten Abbruch des Auslandsaufenthalts leisten könnte. Zur Beratung können sich die Studierenden an die Beratungsstellen in den Fakultäten oder im International Office wenden.
d) Das Rektorat empfiehlt eine enge Abstimmung mit dem International Office.