Langzeitdozenturen = Der Zuschuss zu internationalen Fahrtausgaben beträgt einmalig 725,00 €. Zusätzlich werden einmalig Mobilitätsausgaben für Fachtagungen und Kongresse im Gastland in Höhe von 500,00 € erstattet. Bei einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Semester wird ein Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 261,00 € ausgezahlt. Die Vergütung des Gastdozenten erfolgt je nach Eingruppierung der Hochschule. Die Bezüge orientieren sich an der W-Besoldung für Hochschullehrer am TvöD-L oder an speziellen Pauschalvergütungen der Hochschulen für Gastwissenschaftler.
Kurzzeitdozenturen = Alle indischen Kurzzeitdozenten erhalten eine Reisekostenpauschale in Höhe von 550,00 €. Bei Aufenthalten ab 23 Tagen erhalten Dozenten einen monatlichen Zuschuss zu Aufenthaltsausgaben in Höhe von 2.000,00; 2.150,00 € oder 2.300,00 € je nach universitärem Status. Bei Aufenthalten bis zu 22 Tagen wird ein Tagessatz in Höhe von 89,00 €; 96,00 € oder 103,00 € - ebenfalls je nach universitärem Status - ausgezahlt.
Forschungsaufenthalte für Doktoranden und Graduierte = Indische Doktoranden und Graduierte erhalten eine einmalige Reisekostenpauschale in Höhe von 550,00 €. Der Zuschuss zur Krankenversicherung beträgt 60,00 € monatlich. Doktoranden erhalten monatlich 1,000 €; Graduierte erhalten eine Aufenthaltspauschale in Höhe von 750,00 € monatlich.
Zuschüsse zu Studienreisen bzw. Summer Schools = Zur Einladung von indischen Studierenden oder Graduierten zur Teilnahme an Veranstaltungen an dem „Zentrum für Moderne Indienstudien“, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gastdozentur in Deutschland stehen, können ebenfalls Zuschüsse beantragt werden. Sie müssen vollimmatrikulierte Studierende oder Graduierte an der Heimathochschule eines geförderten Dozenten am „Zentrum für Moderne Indienstudien“ im zweiten Semester sein. Ihre Aufenthaltsdauer darf zwei Wochen nicht überschreiten und die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 Personen.