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Feier anlässlich der Einführung zweier Stiftungsprofessuren der Dr. Jürgen Meyer Stiftung. Foto: Dustin Preick

Als Bürgeruniversität sucht und fördert die Universität zu Köln den Austausch mit Wirtschaft, Stiftungen und Privatpersonen. Eine besonders intensive Form der Zusammenarbeit sind Stiftungsprofessuren. Diese werden auf Initiative und mit der Unterstützung von Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen eingerichtet.

Mit der Einrichtung einer Stiftungsprofessur haben Sie die Möglichkeit, einen Beitrag für die Weiterentwicklung der Forschung in für Sie wichtigen Bereichen zu leisten. Außerdem können Sie die Ausbildung von hoch qualifiziertem Nachwuchs fördern, frühzeitig junge Talente an sich binden und Ihr Netzwerk im Bereich Wissenschaft und Forschung ausbauen.

Stiftungsprofessuren werden in der Regel auf fünf Jahre besetzt. Die Professorinnen und Professoren, die auf Stiftungsprofessuren berufen werden, haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre Kolleginnen und Kollegen.

Die Universität zu Köln möchte gezielt Stiftungs-Juniorprofessuren einrichten, um jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern den Einstieg in eine akademische Karriere zu erleichtern.

Die Grundlage für die Einrichtung von Stiftungs-Juniorprofessuren ist ein Stiftungsvertrag, der zwischen der Universität zu Köln und dem Förderer geschlossen wird. Hier wird vereinbart, dass die Besoldung und Ausstattung der Stiftungsprofessur für einen bestimmten Zeitraum vom Förderer getragen wird. Auch die Laufzeit der Stiftungsprofessur wird vertraglich festgelegt; oft ist eine Verlängerung der Finanzierung nach einer positiven Evaluation der Stiftungsprofessur vorgesehen.

Sie können sich vorstellen, eine Stiftungs-Juniorprofessur an der Universität zu Köln einzurichten? Dann sprechen Sie uns an!

 

Steffen Beuys
Tel: 0221/470-1857
E-Mail: steffen.beuys(at)uni-koeln.de