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OER finden und nutzen

Das Konzept von OER basiert darauf, dass erstens jeder und jede Bildungsmaterialien erstellen kann und zweitens diese von Nachnutzenden verändert und damit auch im besten Fall optimiert werden können. Es ist allerdings durchaus im Sinne von OER, dass es besser ist, unfertige Materialien zu teilen, als gar keine. Damit müssen OER keine Qualitätsstandards erfüllen und die wenigsten OER durchlaufen eine Qualitätsprüfung. Allerdings kommt das insbesondere bei öffentlich geförderten OER-Projekten vor.

Daraus folgt, dass letzten Endes der Nachnutzende beurteilen muss, inwiefern das gefundene Material für die angedachten Einsatzzwecke geeignet ist. Im Hochschulkontext muss dabei ein besonderer Wert auf Wissenschaftlichkeit gelegt werden. So sollten z. B. Grafiken zu chemischen Verbindungen und die entsprechenden Texte aus Wikipedia nicht ungeprüft übernommen werden. Das wäre von der urheberrechtlichen Seite ein zulässiges und eventuell sogar erwünschtes Vorgehen, entsprich aber nicht der etablierten wissenschaftlichen Arbeitsweise. Wenn dieses Kriterium bedacht wird, können OER gewinnbringend in der Hochschullehre eingesetzt werden.

Quellen für OER

OER nach Fächern

OER nutzen

Offene Bildungsmaterialien sind unter den Creative Commons Lizenzen CC Zero, CC BY oder CC BY-SA lizenziert. Es gibt aber auch weitere CC-Lizenzen: diese beinhalten entweder die Bedingung NC (keine kommerzielle Nutzung) oder ND (keine Veränderungen). Per Definition gehören Materialien mit einer NC- oder ND-Einschränkung nicht mehr zu OER, können aber von Lehrenden an Hochschulen - unter Einhaltung der Bedingungen – genutzt werden.

Quellenangaben

  • Materialien unter CC Zero können ohne jegliche Bedingungen genutzt werden. Das heißt, es ist noch nicht einmal eine Quellenangabe notwendig. Dennoch wird empfohlen, diese zu nennen. Zum einen dient das der Quellentransparenz, die insbesondere das wissenschaftliche Arbeiten auszeichnet, zum anderen ist den Nachnutzenden auf den ersten Blick klar, dass das entsprechende Material weiterverwendet werden kann.
     
  • Eine Quellenangabe für CC-lizenzierte Werke muss folgende Angaben über das Werk enthalten: Titel des Werks, UrheberIn, Lizenz, Link zum Lizenztext, Ursprungsort + ggf. Angaben was und von wem am ursprünglichen Werk geändert wurde (TULLU+V Regel):

    Foto „Briefe“ von Jöran Muuß-Merholz unter der Lizenz CC BY-SA 2.0 via Flickr

    Bei Druckwerken muss der Link zum Lizenztext ausgeschrieben werden. Eine andere Möglichkeit ist ein QR-Code mit dem Link.
     
  • Eine Quellenangabe muss für jedes genutzte CC-lizenzierte Werk genannt werden. Die Angaben können direkt am Werk stehen, z. B. unter einem Bild. Sie können aber auch gebündelt angegeben werden, z. B. im Fuß einer Internetseite oder am Ende einer Präsentation. Wichtig ist, dass die Quellen leicht zu finden sind und leicht zu erkennen ist, welche Quelle zu welchem Werk gehört. (Weitere Erläuterungen und Hinweise befinden sich hier und hier.)
     
  • Die Quellenangaben für CC-lizenzierte Materialien sind in ihrer Funktion zu unterscheiden von der CC-Lizenz, die man als Autor oder Autorin vergeben kann.

Zusammenstellung und Remix von CC-lizenzierten Materialien

Es gibt zwei Arten mehrere CC-lizenzierte Materialien in einem Werk zu verwenden: zum einen als eine Zusammenstellung zum anderen als Verschmelzung / Remix. Für ein Remix dürfen keine Materialien benutzt werden, deren Lizenz die Bedingung ND (keine Veränderung) enthält, da ein Remix eine Veränderung darstellt.

vergrößern:
Grafik "Zusammenstellung vs. Verschmelzen" von Henry Steinhau und David Pachali für iRightsinfo, CC BY 4.0.

Bei einer Zusammenstellung, in der die Werke voneinander abgrenzbar sind, werden einfach die jeweiligen Quellen wie oben beschrieben angegeben. Das ist der häufigere Fall von Nutzung CC-lizenzierter Materialien in der Hochschullehre.

Der andere Fall die Verschmelzung / Remix ist seltener. Bei einem Remix werden die Ausgangswerke so miteinander kombiniert, dass sie nicht mehr voneinander abgrenzbar sind. Ein Beispiel ist ein Musikstück als Untermalung in einem Video. Bei einem Remix entsteht ein neues Werk, weshalb der Autor oder die Autorin eine neue Lizenz vergeben darf (in manchen Fällen muss). Welche Lizenz das ist, richtet sich nach dem Werk, dessen Lizenz die meisten Bedingungen hat (Musikstück unter CC BY + Video unter CC BY-SA = neue Lizenz CC BY-SA). Des Weiteren sind manche Lizenzen nicht untereinander kompatibel, was einen Remix von vornherein verhindert. Das passiert bei CC-Lizenzen, die die Bedingung SA haben, sich aber in den anderen Bedingungen unterscheiden, z. B. eine Lizenz mit und eine ohne NC-Bedingung. Die Kompatibilitäten werden hier in einer Tabelle dargestellt. Bei OER, also den Lizenzen CC Zero, CC BY und CC BY-SA gibt es keine Inkompatibilitäten, hier kann auf jeden Fall ein Remix vorgenommen werden.

Grafik "Unterschiedliche Lizenzen" von Henry Steinhau und David Pachali für iRightsinfo, CC BY 4.0.

Zu diesem Thema und allen anderen rund um OER und Creative Commons Lizenzen berät Sie gern Dr. Magdalena Spaude.