Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Aktuelle Hygiene- und Schutzbestimmungen an der UzK
Seit dem 01.10.2022 gilt an der Universität zu Köln ein „Hygienekonzept Präsenzbetrieb“. Es enthält nur noch wenige wesentliche Vorgaben zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Universität zu Köln.
Die derzeitigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sehen u.a. vor:
- In allen Innenräumen der Universität wird empfohlen, mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Hygienekonzept.
- Die 3G-Kontrollen in Lehrräumen werden bis auf weiteres ausgesetzt.
Bitte berücksichtigen Sie auch alle darüber hinaus im o.g. Hygienekonzept geregelten und empfohlenen Maßnahmen. Das Hygienekonzept ist vorerst bis zum 31.03.2023 gültig.
Bitte beachten Sie, dass für das Universitätsklinikum andere Regelungen gelten können, und informieren Sie sich frühzeitig (zum Beispiel https://medfak.uni-koeln.de/corona).
FAQ
Covid-19- und Covid-19-Auffrischungs-Impfungen (Booster)
Informationen zur Covid 19-Impfung finden Sie u.a. auf der Homepage des RKI: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Die Universität empfiehlt allen Studierenden und Beschäftigten nachdrücklich, sich impfen zu lassen. Impfungen schützen nachweislich vor einem schweren Verlauf einer Erkrankung. Damit schützen Sie sich selbst und leisten Ihren Beitrag, einer Überlastung des Gesundheitssystems vorzubeugen.
Beschäftigte können Impftermine nach Rücksprache mit der jeweiligen Führungskraft auch während der Arbeitszeit wahrnehmen (dies gilt dann als Arbeitszeit). Im Rahmen der DV Gleitzeit erfolgt eine Anrechnung, sofern der Termin in die Servicezeit fällt. Vor und nach dem Impftermin ist die Arbeit unverzüglich wiederaufzunehmen (sofern Impf-Nachwirkungen nicht die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen).
Wo kann ich mich aufklären lassen über die Wirksamkeit, Nebenwirkungen etc. der Corona-Schutzimpfung?
3G-Kontrollen und Testmöglichkeiten
Der 3G-Status von Beschäftigten und externen Gästen (z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen) wird nicht mehr erfasst. In diesem Zusammenhang eventuell gespeicherte Daten sind zu löschen. Beschäftigten (und externe Besucher*innen) ist es freigestellt, ihren 3G-Status auf freiwilliger Basis mitzuteilen. Auch die 3G-Kontrollen in Lehrräumen und im sonstigen Präsenzstudienbetrieb werden ab dem 4.4.2022 bis auf weiteres ausgesetzt.
Die rechtliche Verpflichtung für Arbeitgeber, Beschäftigten Selbsttests anzubieten, ist im Mai 2022 ausgelaufen. Gleichzeitig werden diese Tests nicht mehr durch das Land NRW finanziert. Trotzdem stellt die Universität ihren Beschäftigten unverändert und bis auf weiteres je einen Selbsttest pro Woche bereit. Diesen beantragen Sie über den Service Help Desk.
Testmöglichkeiten für Universitätsangehörige sind hier beschrieben.
Bitte beachten Sie, dass auf dem Gelände des Universitätsklinikums abweichende Regelungen gelten können.
Dienstreisen
Dienstreisen (auch Exkursionen) in das In- oder Ausland werden ab dem 18.09.2021 wieder auf dem regulären Dienstweg von der Führungskraft genehmigt.
Lediglich für Dienstreisen in internationale Virusvariantengebiete muss eine unabwendbare Notwendigkeit begründet werden. Derartige Dienstreiseanträge müssen über die Führungskraft an den Rektor oder den Kanzler gestellt werden.
Generell gilt: Dienstreisen sollen mit Umsicht geplant und durchgeführt werden. Es kann – auch abhängig vom Impfstatus – zu Quarantänemaßnahmen nach der Rückkehr kommen. Deshalb empfehlen wir bei der Reiseplanung ein paar Tage Home Office nach der Rückkehr einzuplanen.
Weitere Informationen zu Reisemodalitätenfinden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
Verhalten bei Corona-Infektionen und Quarantäne
Veranstaltungen mit externen Gästen (z.B. Kongresse, Tagungen, Empfänge)
Veranstaltungen mit externen Gästen sind nicht länger genehmigungspflichtig. Allerdings sieht der Verordnungsgeber eine Reihe von Schutzmaßnahmen vor, für deren Einhaltung die Veranstalterin sorgen muss. Dazu gehört unter anderem:
- Veranstaltungen dürfen nur in zertifizierten Räumen stattfinden. Beachten Sie, dass die Räume der Universität mit Priorität für Lehre und Prüfungen zur Verfügung gestellt werden.
- Es muss eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) Corona erstellt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Hier berät die Stabstelle 02.2 (Arbeitsschutz).
Alle weiteren Detailfragen ergeben sich aus den jeweils gültigen Corona-Schutzbestimmungen des Landes oder des Bundes.