Auf dieser Seite informiert die Leitung der Universität zu Köln über aktuelle Maßnahmen und Hinweise in Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2). Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.
Die Universitätsleitung bittet um Besonnenheit im Umgang mit der aktuellen Situation sowie um einen umsichtigen und diskriminierungsfreien Umgang mit dem Thema und untereinander.
Bund und Länder haben am 19.01.2021 vereinbart, den Lockdown bis zum 14. Februar 2021 fortzuführen und zugleich strengere Regelungen etwa bei Masken und zum Home-Office angekündigt. Die Universität zu Köln wartet nun die Umsetzung in den Landesregelungen sowie durch das Bundesarbeitsministerium ab und prüft anschließend, ob sich über die bestehenden Maßnahmen hinaus ein Handlungsbedarf ergibt. Etwaige Anpassungen werden voraussichtlich in der kommenden Woche kommuniziert.
Aktualisierung 13.01.2021, 16:00 Uhr
Die Landesregierung hat die Vorgaben für Studium und Lehre in der aktuellen Allgemeinverfügung für den Zeitraum bis zum 31. Januar 2021 konkretisiert. An der Universität gilt daher aktuell das Folgende:
Präsenzlehre Präsenzlehrveranstaltungen sind durch Landesrecht bis mindestens 31. Januar weiterhin weitgehend unzulässig.
Im Einzelfall ist die Durchführung einer Lehrveranstaltung in Präsenz jedoch zulässig, wenn sie nicht ohne schwere Nachteile für die Studierenden entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verschoben werden kann.
Die Fakultäten prüfen nun im Einzelfall, welche Lehrveranstaltungen die Ausnahmetatbestände erfüllen und daher in Präsenz durchgeführt werden und informieren die Studierenden entsprechend frühzeitig.
Es ist aktuell nicht sicher zu sagen, ob vergleichbare Vorgaben des Landes über den 31.01. hinaus gelten werden. Aktuell plant die Universität damit, dass auch im Februar mindestens jene Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden können werden, die die oben genannten Ausnahmekriterien erfüllen. Die Fakultäten werden daher die Erfüllung der Ausnahmekriterien bereits jetzt für alle anstehenden Präsenzlehrveranstaltungen des Monats Februar prüfen und die Studierenden entsprechend informieren.
Die tatsächliche Durchführung in Präsenz ist jedoch abhängig von den weiteren Vorgaben des Landes. Für alle Lehrveranstaltungen, die keine Präsenz zwingend erfordern, gilt weiterhin, dass sie bis zum Ende des Wintersemesters nur noch digital durchzuführen sind.
Präsenzprüfungen Präsenzprüfungen und darauf vorbereitende Maßnahmen sind gemäß Landesvorgaben bis mindestens 31.01.2021 nur zulässig, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht nach den 31.1.2021 verlegt werden können oder wenn die Verlegung dem Prüfling unzumutbar ist.
Auch hier prüfen die Fakultäten nun zeitnah im Einzelfall, welche Prüfungen und vorbereitenden Maßnahmen die Ausnahmetatbestände erfüllen und daher in Präsenz durchgeführt werden und informieren die Studierenden entsprechend frühzeitig.
Da hier ebenfalls aktuell nicht sicher zu sagen ist, ob vergleichbare Vorgaben des Landes über den 31.01. hinaus gelten werden, plant die Universität auch hier damit, dass auch im Februar mindestens jene Prüfungen in Präsenz stattfinden können werden, die die oben genannten Ausnahmekriterien erfüllen. Die Fakultäten werden daher die Erfüllung der Ausnahmekriterien bereits jetzt für alle anstehenden Präsenzprüfungen des Monats Februar zeitnah prüfen und die Studierenden entsprechend informieren.
Die tatsächliche Durchführung in Präsenz ist jedoch abhängig von den weiteren Vorgaben des Landes.
Umfassende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen Alle Präsenzprüfungen und Präsenzlehrveranstaltungen werden bis zum Ende des Wintersemesters (31.03.2021) in jedem Fall nur unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Universität zu Köln durchgeführt. Diese sehen unter anderem die durchgängige Wahrung von Mindestabständen, eine durchgängige Mund-Nase-Bedeckungspflicht, die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit und die Maßnahmendokumentation in einer Gefährdungsbeurteilung vor.
Präsenzlehre und Präsenzprüfungen sind aktuell weitgehend durch §6,1 CoronaSchV NRW untersagt und nur in eng begrenzen Ausnahmen zulässig. Ungeachtet etwaiger Lockerungen dieser Regelung soll darüber hinaus die Lehre bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 (31.März 2021) – wann immer möglich – nur digital durchgeführt werden.
Im Wintersemester 2020/21 und im Sommersemester 2021 gilt eine Freiversuchsregelung, zudem wurde für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 die Regelstudienzeit verlängert.
Der reguläre Ausleihbetrieb der Bibliotheken ist unter Auflagen wieder erlaubt. Arbeiten in Bibliotheken bleibt allerdings weiterhin verboten.
In allen von der Universität genutzten Gebäuden müssen eine Mund-/Nasebedeckung getragen und die Mindestabstände beachtet werden.
Es gelten Hausverbote zur Verringerung der Infektionsgefährdung.
Wann immer möglich, sollen Beschäftigte der Universität aus dem Home-Office arbeiten und die Präsenz an der Universität minimieren. Gleichzeitig sollen Arbeiten in der Forschung und Administration aufrechterhalten bleiben.
Aktivitäten im Freizeitbereich, wie der Universitätssport, Musikproben oder Schauspiel, sind bis auf Weiteres nicht möglich.
Auf alle Dienstreisen und Arbeitstreffen in Präsenz, die nicht zwingend notwendig sind, soll verzichtet werden. Bei zwingender Notwendigkeit erfolgt die Genehmigung von Dienstreisen und Exkursionen über die Dekanin/den Dekan bzw. die Leitung der Zentralen Einrichtung. Für die Zentralverwaltung entscheidet der Kanzler. Dienstreisen in Risikogebiete sind unzulässig.
Bei jeder Präsenz an der Universität sind die Hygiene- und Schutzrichtlinie sowie gesetzlichen Regelungen zur Rückverfolgbarkeit (Contact Tracing) gemäß § 2a Coronaschutzverordnung einzuhalten. Beschäftigte werden gebeten, ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
Die Räumlichkeiten der Universität bleiben bis zum Ende des Wintersemesters (31.03.2021) Präsenzprüfungen, Präsenzlehre sowie anderen künftig dienstlich erforderlichen Veranstaltungen vorbehalten. Für andere Präsenzveranstaltungen (insb. solche mit externen Teilnehmer*innen, z.B. Konferenzen, Tagungen, Workshops) können bis dahin keine Räume innerhalb der Universität zur Verfügung gestellt werden.
Informationsbüro
Die Universität hat für Universitätsmitglieder und -angehörige ein Informationsbüro eingerichtet. Es ist über folgende Mailadresse erreichbar: info-praeventionverw.uni-koeln.de