Einreise und Aufenthaltsgenehmigung
Staatsbürger*innen aus Ländern der Europäischen Union, der EEA (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz
Wenn Sie aus einem Land innerhalb der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz kommen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung. Ein gültiger Personalausweis oder ein vergleichbarer Identitätsnachweis genügt. Sie müssen jedoch Ihren Wohnsitz in Köln innerhalb einer Woche persönlich beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Staatsbürger*innen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, der EEA und der Schweiz
Staatsbürger*innen der Länder Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea und Vereinigte Staaten von Amerika
Sie brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung, die Sie innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland beantragen können. Nach Ihrer Ankunft und Bezug Ihrer Wohnung müssen Sie zuerst beim Einwohnermeldeamt Ihren Wohnsitz melden, bevor Sie eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken bei der Ausländerbehörde beantragen können.
Für Ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültiger Nationalpass (inklusive Kopien aller bedruckten Seiten)
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Ihre Promotionszulassung durch die für Sie zuständige Fakultät der Universität zu Köln
- Einen Nachweis über Ihre Immatrikulation an der Universität zu Köln (s. weiter unten)
- Ihre Krankenversicherungspolice oder Ihre Krankenversicherungskarte. Falls Sie keine Krankenversicherung haben, die ihren Aufenthalt in Deutschland abdeckt, können Sie sich an das Akademische Auslandsamt oder uns wenden.
- Ihre Universitätsabschlusszeugnisse im Original
- Einen Nachweis über ausreichende finanzielle Ressourcen während Ihres Aufenthalts (Stipendienbescheid, Beschäftigungsnachweis oder Nachweis eigener finanzieller Ressourcen in der Höhe von mindestens 8.040 € pro Semester)
- Wollen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen, so fügen Sie bitte zusätzlich einen aktuellen Studienverlaufsbescheinigung der Universität bei.
- Kopie Ihres Mietvertrags bzw. Ihre Meldebescheinigung (s. oben)
- Eine Gebühr in Höhe von circa 50 Euro für ihre Aufenthaltsgenehmigung. Diese ist dann über ein Jahr gültig.
Alle anderen Nationalitäten
Sie brauchen ein Visum, bevor sie nach Deutschland einreisen. Deswegen müssen Sie einen Antrag für ein nationales Visum zu Studienzwecken/ Studentenvisum bei der zuständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimatland stellen.
In der Regel müssen Sie folgende Papiere und Dokumente in der deutschen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland vorlegen:
- Ihre Promotionszulassung durch die für Sie zuständige Fakultät der Universität zu Köln
- Einen Nachweis über Ihre Immatrikulation an der Universität zu Köln (s. weiter unten)
- Ihre Krankenversicherungspolice oder Ihre Krankenversicherungskarte. Falls Sie keine Krankenversicherung haben, die ihren Aufenthalt in Deutschland abdeckt, können Sie sich an das Akademische Auslandsamt oder uns wenden.
- Ihre Universitätsabschlusszeugnisse im Original
- Einen Nachweis über ausreichende finanzielle Ressourcen während Ihres Aufenthalts (Stipendienbescheid, Beschäftigungsnachweis oder Nachweis eigener finanzieller Ressourcen in der Höhe von mindestens 8.040 € pro Semester)
- Eine Visagebühr (abhängig vom Ausstellungsland)
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung Ihres Visumantrags kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, deshalb sollten Sie die nötigen Dokumente möglichst früh vor Beginn des Promotionsstudiums einreichen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das richtige Visum beantragen (Visum zu Studienzwecken/ Studentenvisum). Ein Touristenvisum oder Sprachkursvisum kann nicht nachträglich in ein Studentenvisum geändert werden. Falls Sie ein falsches Visum haben, müssen Sie leider das Land wieder verlassen. Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihr Pass noch gültig ist. Falls Ihre Ausweispapiere abgelaufen sind, müssen Sie wieder in Ihr Heimatland zurückfahren, um diese dort verlängern zu lassen.