Fragen zu einzelnen Angaben und dem Hochschulstatistikgesetz
Was ist das Hochschulstatistikgesetz?
Das deutsche Hochschulstatistikgesetz ist die Grundlage der Bundesstatistik für Zwecke der Gesetzgebung und Planung im Hochschulbereich und bei den Berufsakademien sowie zur Erfüllung der europarechtlichen Datenlieferverpflichtungen.
Die Universität zu Köln ist durch die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes vom 06. März 2016 dazu verpflichtet, jährlich zum Stichtag 01. Dezember umfassende Doktorand*innendaten zu erheben und in anonymisierter Form an das Statistische Bundesamt weiterzureichen. Derzeit können über Docfile statistische Meldungen zur Promovierendenstatistik und zu Promotionen in der Abschlußprüfungsstatistik gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Promovierendenstatistik finden Sie unter Hochschulstatistikgesetz.
Welche Nachweise sind für eine Registrierung in Docfile erforderlich?
Um Ihren Antrag auf Zulassung als Doktorand*in bzw. Ihre Registrierung in Docfile (bei bereits laufenden Promotionsvorhaben) zu bearbeiten und die für das HStatG-relevanten Daten zu validieren, ist es erforderlich Nachweise Ihrer Angaben bereitzustellen.
Notwendige Nachweise sind in der Regel Scans von Hochschulzugangsberechtigungen, Abschlusszeugnissen, Nachweise über Prüfungsabschlüsse, ggf. Betreuungszusage-/vereinbarungen, ggf. Bescheinigung von Graduiertenschulen sowie Immatrikulationsbescheinigungen und Studienverlaufsbescheinigungen. Eine genaue Auflistung der erforderlichen Dokumenten werden Ihnen jeweils bei der Antragstellung zur Zulassung als Doktorand*in und Zulassung zur Promotion in den digitalen Assistenten angezeigt. Bitte erkundigen Sie sich bei Unklarheiten bei dem für Sie zuständigen Promotionsbüro.
Bitte beachten Sie, diese Unterlagen ggf. auch im Original im Promotionsbüro vorzulegen. Angaben hierzu erhalten Sie im Rahmen der Antragstellungen.
Können Dokumente auch zu einem späteren Zeitpunkt hochgeladen werden?
Ja. Sie können Ihre Angaben im digitalen Assistenten zur Zulassung als Doktorand*in und Zulassung zur Promotion jederzeit speichern und beenden. Ihre Antragstellung bzw. Registrierung können Sie zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, Dokumente hochladen und die Registrierung durch Absenden Ihrer Angaben abschließen. Wenn Sie die Registrierung bereits abgeschlossen haben, können Sie Ihre Dokumente unter "Mein Profil", "Doktorandenakte" (D), "Dokumente" mit "Dokument hinzufügen" bereitstellen.
Welche Angabe ist beim Durchführungsort der Promotion erforderlich?
Bitte geben Sie hier den primären Durchführungsort Ihrer Promotion an, der nicht zwingend deckungsgleich mit Ihrer Fakultät ist. (Bsp.: Sie sind über einen Arbeitsvertrag im Forschungszentrum Jülich angestellt und führen dort hauptsächlich Ihr Forschungsvorhaben durch. Zugleich sind Sie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln als Doktorand*in zugelassen. Bitte geben Sie als Durchführungsort der Promotion das Forschungszentrum Jülich an).
Welche Angabe ist der Auswahl der „Art der Promotion“ erforderlich?
Bitte geben Sie hier an, ob Sie Ihre Promotion in Kooperation mit einer anderen Einrichtung durchführen werden. Bitte geben Sie nur solche Kooperationen an, für die ein formeller, institutioneller Vertrag oder eine Vereinbarung vorliegt. Bitte wenden Sie sich bei Unsicherheit, ob eine kooperative Promotion vorliegt, an Ihre*n Betreuer*in und das für Sie zuständige Promotionsbüro.
Diese Art der kooperativen Promotion ist abzugrenzen von rein wissenschaftlichen Kooperationen, die ebenfalls bei der Registrierung in Docfile abgefragt werden. Bitte denken Sie daran einen entsprechenden Nachweis in Docfile hochzuladen.
Das Hochschulstatistikgesetz unterscheidet bei der Art der Promotion zwischen:
01 = Promotion an Hochschulen mit Promotionsrecht ohne institutionelle Kooperation
01 = Promotion an Hochschulen mit Promotionsrecht in Kooperation mit anderer Universität in Deutschland
(z. B. RWTH Aachen, Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Heinrich Heine Universität Düsseldorf, Deutsche Sporthochschule Köln, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Eberhard Karls Universität Tübingen, LMU München, TU München, HU Berlin, FU Berlin, TU Berlin)
02 = Promotion an Hochschulen mit Promotionsrecht in Kooperation mit Universität im Ausland
(z. B. cotutelle de thése, ETH Zürich, University of Birmingham, Università degli Studi di Firenze, Universiteit Leiden, Linnaeus University, Université de Nantes, Semmelweis Egyetem, Sun Yat-sen University, KU Leuven, Univerzita Karlova, Radboud Universiteit, Keio University, University of Cape Town, University of Colorado at Boulder)
03 = Promotion an Hochschule mit Promotionsrecht in Kooperation mit Fachhochschule
(z. B. TH Köln, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Hochschule für Musik und Tanz Köln, Cologne Business School, Kunsthochschule für Medien Köln)
04 = Promotion an Hochschule mit Promotionsrecht in Kooperation mit (außeruniversitärer) Forschungseinrichtung
(z. B. Max-Planck-Institute, Forschungszentrum Jülich, Helmholtz-Institute, GESIS-Institut der Leibniz-Gesellschaft, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrttechnik, Fraunhofer Institut, caesar, Deutsches Zentrum für neurodegenerative Erkrankungen, Deutsches Zentrum für Infektionsforschung, Deutsches Zentrum für Diabetesforschung, Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung)
05 = Promotion an Hochschule mit Promotionsrecht in Kooperation mit Wirtschaft oder sonstiger Einrichtung
(z. B. Bayer AG, Siemens AG, thyssenkrupp, LANXESS, Deloitte, L’Oréal, Henkel AG & Co. KGaA, Capgemini Invent)
Welche Angabe ist bei der Angabe von wissenschaftlichen Kooperationen erforderlich?
Bitte geben Sie bei den Angabe der wissenschaftlichen Kooperationen alle weiteren Kooperationen an, die Sie bislang während Ihrer Promotion eingegangen sind. Dabei kann es sich um eine Zusammenarbeit mit einzelnen Personen und Lehrstühlen, aber auch Institutionen handeln. (Bsp. Einmal jährlich haben Sie die Gelegenheit in einem Retreat mit Doktorand*innen im Rahmen des Programms Jülich – Melbourne Ihr Forschungsvorhaben mit Ihren australischen Kolleg*innen zu diskutieren. Bitte geben Sie dies als wissenschaftliche Kooperation an. Ein weiteres mögliches Beispiel ist die fachliche Unterstützung einer*s Professor*in o. Ä., die Sie z. B. zum regelmäßigen Austausch in der eigenen Institution, z. B. im Rahmen eines Forschungskolloquiums, einlädt.
Welche Angaben sind bei der Mitgliedschaft in einem Graduiertenprogramm erforderlich?
Als Doktorand*in sind Sie in die jeweilige Dachgraduiertenschule Ihrer Fakultät eingebunden. Bitte erstellen Sie sich daher stets eine Mitgliedschaftsakte in der jeweiligen Fakultätsgraduiertenschule. Informationen zu den Graduiertenschulen der einzelnen Fakultäten finden Sie hier.
Bitte geben Sie zudem alle weiteren Mitgliedschaften in strukturierten Graduierteneinrichtungen (z. B. GRK – Graduiertenkolleg, Research schools in Exzellenzclustern, Helmholtz Schools, IMPRS, SFB, IRTG, TRR) an.
Es ist möglich, mehrere Mitgliedschaften zu hinterlegen. Falls Ihnen noch nicht bekannt ist, ob und in welchem Programm Sie promovieren, geben Sie bitte das Programm an, in dem Sie voraussichtlich promovieren werden. Im Zuge der verpflichtenden jährlichen Datenaktualisierung können Sie Ihre Angaben ggf. ergänzen und/oder neue Mitgliedschaften hinzufügen.
Alle Mitarbeitenden, die Ihre Promotion an der Universität zu Köln begleiten werden, greifen – reguliert über ein ausdifferenziertes Rechte- und Rollenkonzept – über Docfile auf die für Ihre Tätigkeit erforderlichen Daten zu. Daher ist es wichtig, dass Sie alle Mitgliedschaften in Graduiertenprogrammen korrekt ausweisen, damit die entsprechenden Ansprechpartner*innen Sie über Docfile kontaktieren können.
Welche Angabe ist bei der*dem Betreuer*in des Promotionsvorhabens anzugeben?
Bitte geben Sie den*die offizielle*n Betreuer*in Ihres Promotionsvorhabens an. Dies ist in der Regel ein*e Universitätsprofessor*in an der Universität zu Köln. Ihre Angabe wird nach Absenden des digitalen Assistenten Zulassung als Doktorand*in durch das zuständige Promotionsbüro überprüft. Mit dem Erhalt des Zulassungsbescheids geht zugleich die offizielle Bestätigung der*des Erstbetreuer*n Ihres Promotionsvorhabens einher. Bitte beachten Sie, dass zukünftige Doktorand*innen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät direkt von Ihrer*m Betreuer*in als Doktorand*innen angenommen werden.
Bitte geben Sie zudem an, welche Personen Sie zusätzlich inhaltlich betreuen werden, z. B. ein*e Nachwuchsgruppenleiter*in.
Falls Sie noch keine*n Betreuer*in gefunden haben, finden Sie hier unterstützende Informationen.
In Docfile werde ich aufgefordert eine Betreuungsvereinbarung- /Betreuungszusage und ggf. eine Bestätigung der Graduiertenschule hochzuladen? Warum ist dies erforderlich und wie kann ich vorgehen, wenn ich z. B. diese Anforderung nicht erfüllen kann?
Falls Sie noch keine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer*m Betreuer*innen und der Fakultätsgraduiertenschule nach der Möglichkeit eine solche Vereinbarung abzuschließen. Ein rechtlich geprüftes Muster einer Betreuungsvereinbarung und weiterführende Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass es in manchen Fakultäten verpflichtend über die Promotionsordnung geregelt ist, ob der Abschluß einer Betreuungsvereinbarung erforderlich ist. In Docfile können Sie in Kürze über die Downloadfunktion in der Doktorandenakte fakultätsspezifische Vorlagen für Betreuungsvereinbarungen/-zusage, z. B. von der Humanwissenschaftlichen Fakultät, abrufen.
Sollten Ihnen die entsprechenden Dokumente (noch) nicht vorliegen bzw. nicht verpflichtend erforderlich sein, können Sie mit dem Ausfüllen des digitalen Assistenten fortfahren, ohne Dokumente hochzuladen. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie noch fehlende Dokumente unter "Mein Profil", "Doktorandenakte" (D), "Dokumente" mit "Dokument hinzufügen" bereitstellen.
Welches Datum muss bei dem Datenfeld „Beginn des Promotionsprojekts“ eingetragen werden?
Bitte geben Sie bei diesem Datenfeld an, wann Sie tatsächlich mit der Arbeit an der Promotion begonnen haben. Dies kann bereits vor der offiziellen Annahme als Doktorand*in an der Fakultät erfolgt sein.
Welche Angabe ist bei dem Datenfeld „Datum der Themenstellung“ notwendig?
Beim Datenfeld „Datum der Themenstellung“ geben Sie bitte den Zeitpunkt an, an dem Ihr*e Betreuer*in das Promotionsthema an Sie vergeben hat.
Bei dem Datenfeld „Art der Dissertation“ ist es möglich eine kumulative Dissertation anzugeben. Ich bin nicht sicher, ob ich eine kumulative Dissertation anfertigen soll?
Bitte setzen Sie das Kreuzchen nur, wenn Sie eine kumulative Dissertation anstreben und Sie die formalen Voraussetzungen dafür erfüllen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe in Docfile zunächst um eine Absichtserklärung handelt, die Sie jederzeit ändern können. Um kumulativ zu promovieren ist ggf. ein zusätzlicher Antrag bei Ihrer Fakultät erforderlich. Entsprechendes regelt die für Sie gültige Promotionsordnung. Bitte halten Sie bei Fragen Rücksprache mit Ihrer*m Betreuer*in und dem Promotionsbüro.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Antragstellung auf Zulassung zur Promotion mit Ihrer Entscheidung kumulativ zu promovieren eine verbindliche Angabe tätigen.
Welche Angabe ist unter „Art der Hochschulzugangsberechtigung“ erforderlich?
Bitte geben Sie hier Informationen zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB – in der Regel Abitur) an. Als Art der HZB ist der höchste allgemeine Schulabschluss anzugeben, der den ersten Zugang zum deutschen Hochschulsystem erlaubt. Dies gilt auch, wenn die HZB beim ersten Zugang zum deutschen Hochschulsystem nicht zum aktuellen Studiengang berechtigen würde. Bei Fachhochschulreife, die aus einem schulischen und beruflichen Teil besteht, sind Datum und Ort des schulischen Teils anzugeben.
Bitte denken Sie daran einen entsprechenden Nachweis in Docfile hochzuladen.
Welche Angaben muss ich bei den Studienzeiten hinterlegen?
Um ihre Ersteinschreibung statistisch korrekt ausweisen und zugleich ihre Antragstellung für die Zulassung als Doktorand*n bearbeiten zu können, ist es erforderlich alle Studienzeiten zu hinterlegen. Bitte belegen Sie alle Angaben mit Nachweisen, die Sie in der elektronischen Doktorandenakte hinterlegen können.
Aufgrund der Vielfalt an Studiengängen in Deutschland stehen viele Angaben zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Angabe eines Masterabschlusses mitunter scrollen müssen.
Sollte das entsprechende Studienfach nicht hinterlegt sein, wenden Sie sich bitte an den Docfile-Support: docfileverw.uni-koeln.de
Welches ist der für die Promotion berechtigende Hochschulabschluss?
Bitte geben Sie hier den Hochschulabschluss an, der Sie zur Promotion berechtigt. Falls mehrere Hochschulabschlüsse in Kombination zur Promotionsberechtigung führen, wählen Sie bitte den Abschluss aus, den Sie zuletzt erworben haben. Bitten achten Sie darauf in Docfile alle absolvierten Studienzeiten (auch abgebrochene und nicht abgeschlossene Studien) mit entsprechenden Nachweisen zu hinterlegen.
Bitte denken Sie daher daran einen entsprechenden Nachweis in Ihrer elektronischen Akt ein Docfile hochzuladen.
Welche Angaben kann ich bei der Art der Finanzierung hinterlegen?
Bei der Angabe der Finanzierung handelt es sich um eine optionale Abfrage, die Rückschlüsse auf die Einbindung und ggf. Belastung von Doktorand*innen geben soll. Auf Basis Ihrer Angaben können im Folgenden Unterstützungsbedarfe identifiziert und definiert werden.
Für das Hochschulstatistikgesetz ist zudem eine Angabe über eine Beschäftigung an der Universität zu Köln bzw. am Universitätsklinikum Köln erforderlich. Diese Angaben werden automatisiert über eine interne Schnittstelle erfasst. Angaben zu Arbeitsverträgen mit der UzK und dem UKK müssen daher nicht zusätzlich hinterlegt werden.
Welche Angaben kann ich bei der familiären Situation hinterlegen?
Bei der Angabe der familiären Situation handelt es sich um eine optionale Abfrage, die Rückschlüsse auf die Einbindung und ggf. Belastung von Doktorand*innen geben soll. Auf Basis Ihrer Angaben können im Folgenden Unterstützungsbedarfe identifiziert und definiert werden.
Die Vereinbarkeit von Promotion und Familie ist ein zentrales Thema, dem an der Universität zu Köln ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Ihre (freiwilligen) Angaben können helfen, die Situation für zukünftige Doktorand*innen zu verbessern. Informationen zu Unterstützungsangeboten zum Thema Vereinbarkeit von Promotion und Familie finden Sie hier.
Ich habe mein Promotionsvorhaben an der Universität zu Köln zwischenzeitlich abgebrochen. Wie muss ich vorgehen?
In Kürze werden Sie die Möglichkeit haben in Docfile über den digitalen Assistenten zur Datenaktualisierung den Abbruch Ihrer Promotion zu erklären. Bitte wenden Sie sich bis dahin weiterhin direkt an Ihre*n Betreuer*in und das zuständige Promotionsbüro, um den Abbruch der Promotion zu erklären. Um sich als Promotionsstudierende*r zu exmatrikulieren, ist es zudem erforderlich den Abbruch der Promotion dem Studierendensekretariat mitzuteilen und sich zu exmatrikulieren.
Falls Sie über den Abbruch Ihrer Promotion nachdenken, können Sie sich jederzeit vertraulich an das Team des Albertus Magnus Centers wenden. Wir beraten mit Ihnen die nächsten Schritte und vermitteln den Kontakt mit der jeweils geeigneten Stelle.
Bei Problemen und Konfliktfällen können Sie sich zudem an die Ombudspersonen Ihrer eigenen, aber auch jeder anderen Fakultät wenden.
Darüber hinaus können Sie sich ebenfalls an die allgemeine Ombudsperson für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität zu Köln wenden.
Warum ist die Angabe von Auslandaufenthalten im Rahmen der Promotion verpflichtend?
Die Universität zu Köln ist verpflichtet diese Angaben im Rahmen des novellierten Hochschulstatistikgesetzes zu erheben. Diese Angaben sind für die statistische Meldung von Promotionen in der Abschlußprüfungsstatistik erforderlich.