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Bewerbungsverfahren für Nicht-EU-Bürger*innen mit direktem Hochschulzugang

Studienstart International integrale

Folgendes Bewerbungsverfahren gilt für Nicht-EU-Bürger*innen.

Ausnahme: Für Nicht-EU-Bürger*innen, die Deutschen bzw. EU-Bürger*innen zulassungsrechtlich gleichgestellt sind, gilt das EU-Bewerbungsverfahren: Sie besitzen eine Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen (EU/EWR-Sekundarschul- bzw. Hochschulabschluss. ODER: Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland und sind mit einer/m Deutschen oder einer/m EU/EWR-Staatsangehörigen verheiratet (gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften) bzw. können Verwandtschaft in gerader Linie mit einer/m EU/EWR-Staatsangehörigen, die/der in Deutschland wohnhaft ist, nachweisen (Artikel 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004).

Bitte beachten Sie: Bewerbungen sind nur mit gültigem TestAS-Zertifikat möglich.