zum Inhalt springen

Anerkennung von Studienleistungen

Ein Studium im Ausland sollte sich im Idealfall nicht studienverlängernd auswirken. Daher informieren Sie sich frühzeitig über das konkrete Studienprogramm der Gasthochschule und sprechen Sie die zu belegenden Veranstaltungen mit den Dozierenden Ihres Faches ab.

Im Erasmus+ Programm wird das z.B. über sog. "learning agreements" geregelt. In diesem Dokument vereinbaren der Studierende und die betreuenden Professoren bzw. Professorinnen an der Heimat- und Gasthochschule das zu absolvierende Studienprogramm. Das erleichtert bei Ihrer Rückkehr dann die Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland.

Es ist daher wichtig, frühzeitig das Gespräch mit den Fachberatern/innen bzw. Prüfungsinstanzen zu suchen, die für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland zuständig sind. Eine nachträgliche Anerkennung ohne vorherige Absprache ist deutlich schwerer bzw. manchmal auch nicht mehr möglich. Kommen SIe für weitere Infomationen in unsere Sprechstunde.