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Visum und Aufenthaltstitel

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie in der Regel ein Visum und bei längerem Aufenthalt auch eine Aufenthaltserlaubnis.

Visum

Beantragen Sie das Visum so früh wie möglich bei:

  • der Deutschen Botschaft oder

  • einem Deutschen Konsulat

in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland.

Das benötigte Visum kann sich je nach Aufenthaltsdauer und -zweck unterscheiden.

  • Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten: Schengen-Visum 

  • Forschungsaufenthalt über drei Monate: nationales Visum

Falls Sie während des Forschungsaufenthalts von Ihrem Ehepartner oder Kindern begleitet werden, stellen Sie die Anträge für Sie und Familienangehörige möglichst gleichzeitig– auch dann, wenn Ihre Familie erst einige Wochen nach Ihnen einreist.

Viele Visastellen nehmen Anträge nur nach Terminvereinbarung an und die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Vereinbaren Sie daher so früh wie möglich einen Termin und erkundigen sich, welche Unterlagen Sie dort vorlegen müssen.

Regelungen

Es gelten unterschiedliche Regelungen für die Einreise je nach

  • Herkunftsland und

  • Aufenthaltsdauer 

Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, finden Sie im Folgenden jeweils Informationen für bestimmte Herkunftsländer.

Erkundigen Sie sich jedoch im Zweifelsfall bitte immer bei der Deutschen Auslandsvertretung, ob Sie ein Visum benötigen. Nur diese kann Ihnen rechtsverbindliche Auskünfte erteilen.

Aufenthaltstitel

Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Einreisevisums bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvergabe bei einer Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis bis zu 8 Wochen dauern kann.